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zwischen
Digitalize Global, LLC (im Folgenden „Unternehmen“ genannt), einschließlich aller für das Unternehmen tätigen und in die Auftragserfüllung involvierten Personen,
und
dem Kunden oder potenziellen Kunden (im Folgenden „Zweite Partei“ genannt)
1.1 Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen:
a) dem Unternehmen, wobei dies ausdrücklich alle Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater und sonstige Personen einschließt, die für das Unternehmen tätig sind und in die Erfüllung von Aufträgen oder die Erbringung von Dienstleistungen involviert sind, und
b) der Zweiten Partei, die entweder als bestehender Kunde oder als potenzieller Kunde in Kontakt mit dem Unternehmen tritt.
1.2 Zweck dieser Vereinbarung ist es, die Vertraulichkeit aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder potenziellen Geschäftsbeziehung ausgetauschten Informationen zu gewährleisten.
Als vertraulich gelten alle Informationen, die im Rahmen der Kommunikation zwischen den Parteien ausgetauscht werden und nicht öffentlich zugänglich sind. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf: Geschäftsgeheimnisse, Kundeninformationen, Preisgestaltung, Strategien und technische Details.
3.1 Beide Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei:
a) streng vertraulich zu behandeln,
b) nur für den Zweck der bestehenden oder potenziellen Geschäftsbeziehung zu verwenden,
c) nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Auftrags notwendig und wurde von der offenlegenden Partei schriftlich genehmigt.
3.2 Die Parteien werden angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen ergreifen.
3.3 Das Unternehmen stellt sicher, dass alle in 1.1
a) genannten Personen über den Inhalt dieser Vereinbarung informiert sind und sich zu deren Einhaltung verpflichten.
Diese Vereinbarung tritt in Kraft durch:
a) aktive Kontaktaufnahme der Zweiten Partei über E-Mail, Kontaktformular, Chat, Telefon oder jegliche andere Kommunikationskanäle,
b) Teilnahme der Zweiten Partei an Diskussionen oder Beratungen, die durch das Unternehmen initiiert wurden.
Die Zweite Partei erklärt sich durch eine der oben genannten Handlungen mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
a) bereits öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsbruch beruht,
b) nachweislich und dokumentiert von einem Dritten erlangt wurden, der rechtmäßig über diese Informationen verfügt und gegenüber dem Unternehmen nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Die empfangende Partei muss in diesem Fall unverzüglich die offenlegende Partei schriftlich über den Erhalt solcher Informationen und deren Quelle informieren,
c) aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer verbindlichen behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen. In diesem Fall muss die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich informieren und die Offenlegung auf das rechtlich zwingend erforderliche Minimum beschränken.
Diese Vereinbarung tritt mit der in Abschnitt 4 beschriebenen Handlung in Kraft und gilt für mindestens 10 Jahre ab dem Datum des letzten Austauschs vertraulicher Informationen.
Im Falle einer Verletzung dieser Vereinbarung hat die geschädigte Partei das Recht, Schadensersatz zu fordern und/oder eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.