Company Secretary im Kontext der steuerlichen Ansässigkeit und Gründung
In diesem Blogbeitrag werden wir die wichtige Rolle einer irischen Company Secretary im Zusammenhang mit der steuerlichen Ansässigkeit einer Gesellschaft und der Anwendung der Körperschaftsteuer sowie Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) näher beleuchten.
Was ist eine Company Secretary?
Eine Company Secretary ist eine im irischen Gesellschaftsrecht vorgeschriebene Funktion innerhalb einer irischen Limited Company. Jede irische Firma muss während ihrer gesamten Existenz einen Company Secretary ernennen. Diese Rolle übernimmt wichtige gesetzliche und administrative Aufgaben, um die Compliance des Unternehmens mit relevanten Vorschriften wie dem Companies Act 2014 sicherzustellen.
Aufgaben einer irischen Company Secretary:
- Führung und Aktualisierung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (Register of Beneficial Shareholders)
- Überwachung der Fristen für die Einreichung des Jahresabschlusses und Hochladen der Finanzberichte
- Meldung von Änderungen in der Unternehmensstruktur oder der Büroadresse an das Companies Registration Office
- Protokollierung von Sitzungsprotokollen, insbesondere der Jahreshauptversammlung
Anwendung für die Gründung
Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Irland zu gründen, ist es erforderlich, dass mindestens einer der Direktoren seinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat. Doch was ist, wenn ein potenzieller Direktor keinen Partner hat und außerhalb der EU lebt?
Ein irischer Unternehmenssekretär (Company Secretary) und ein nicht EU-ansässiger Direktor reichen leider nicht aus, um die Wohnsitzanforderungen für die Gründung einer Limited Company in Irland zu erfüllen. In diesem Szenario muss der Direktor entweder in der EU ansässig sein oder das Unternehmen muss eine Bürgschaft in Höhe von 25.000 EUR hinterlegen, um die gesetzliche Anforderung zu erfüllen.
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Steuerliche Ansässigkeit und Körperschaftsteuer
Die Ernennung eines in Irland ansässigen Unternehmenssekretärs reicht nicht aus, um den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung (Management and Control) in Irland zu etablieren. Die steuerliche Ansässigkeit wird primär durch den Ort der Geschäftsleitung bestimmt. Sollte das Unternehmen nicht als in Irland ansässig gelten, kann ein höherer Körperschaftsteuersatz von 25 % angewendet werden, anstelle des vorteilhaften Satzes von 12,5 %.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs)
Die Ernennung eines irischen Company Secretary kann helfen, die erforderliche Substanz in Irland nachzuweisen, um die Vorteile der von Irland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit anderen Ländern, einschließlich EU-Ländern, in Anspruch nehmen zu können.
Die DBAs regeln, in welchem Land Einkünfte einer Gesellschaft besteuert werden und wie eine doppelte Besteuerung vermieden wird. Eine angemessene Verwaltung und Kontrolle in Irland durch einen dort ansässigen Director kann dazu beitragen, dass eine Gesellschaft die Vorteile der DBAs nutzen kann.
Fazit
Die Ernennung eines irischen Company Secretary alleine ist nicht ausreichend, um die steuerliche Ansässigkeit einer Gesellschaft in Irland sicherzustellen und die Anwendung des vorteilhaften Körperschaftsteuersatzes von 12,5 % zu gewährleisten. Es ist entscheidend, dass mindestens ein Director seinen Wohnsitz innerhalb der EU hat oder eine entsprechende Bürgschaft hinterlegt wird, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und von den steuerlichen Vorteilen und Doppelbesteuerungsabkommen zu profitieren.