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Registrierung eines Markennamens in den USA: Trade Name vs. Trade Mark

Registrierung eines Markennamens in den USA: Trade Name vs. Trade Mark

Registrierung eines Markennamens (Handelsnamens)

Eine Markennamenregistrierung (Trade Name), auch bekannt als „Doing Business As“ (DBA) Name, wird auf Bundesstaatenebene durchgeführt und erlaubt es einem Unternehmen, legal unter diesem Namen innerhalb des jeweiligen Bundesstaates zu operieren. Die Registrierung gewährt jedoch keine exklusiven Rechte oder verhindert andere Parteien daran, denselben Namen zu verwenden.

Kurz gesagt:

Eine Markeneintragung ist die Anmeldung und bundesweite Registrierung einer Marke (Bildmarke, Wortmarke) beim U.S. Patent and Trademark Office (USPTO), wodurch dem Inhaber exklusive Rechte zur Verwendung dieser Marke für bestimmte Produkte/Dienstleistungen gewährt werden. Eine Markennamenregistrierung hingegen ist lediglich die Registrierung eines Geschäftsnamens auf Bundesstaatenebene, die keine bundesweiten Exklusivrechte verleiht.

Voraussetzungen für die Registrierung

Die Voraussetzungen für die Registrierung eines Markennamens variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat. In der Regel muss ein Antrag bei der zuständigen Landesbehörde (z.B. Secretary of State Office oder Department of Revenue) eingereicht und eine Gebühr entrichtet werden. Einige Bundesstaaten verlangen von allen Unternehmen, die unter einem anderen als dem gesetzlichen Namen der Eigentümer operieren, die Registrierung eines Markennamens. Andere Bundesstaaten schreiben dies nur für bestimmte Geschäftsstrukturen wie Kapitalgesellschaften und LLCs vor.

Gültigkeitsdauer und Erneuerung

Markennamenregistrierungen sind in der Regel für einen bestimmten Zeitraum gültig (z.B. 1-5 Jahre) und müssen durch die Zahlung einer Erneuerungsgebühr regelmäßig verlängert werden.

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Registrierung vs Eintragung

Eine Markennamenregistrierung unterscheidet sich grundlegend von einer Markeneintragung:

  • Registrierungsebene: Markennamen werden auf Bundesstaatenebene registriert, Marken hingegen auf Bundesebene beim USPTO.
  • Umfang der Rechte: Eine Markennamenregistrierung gewährt keine exklusiven Rechte, eine Markeneintragung hingegen exklusive bundesweite Rechte.
  • Registrierungskosten: Die Gebühren für eine Markeneintragung sind deutlich höher als für eine Markennamenregistrierung.
  • Gültigkeitsdauer: Markennamenregistrierungen haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer von einigen Jahren, Markeneintragungen können theoretisch unbegrenzt gelten.
  • Symbol-Verwendung: Nach einer Markennamenregistrierung darf nur TM/SM verwendet werden, nach Markeneintragung das ®-Symbol.
  • Rechtlicher Schutz: Eine Markeneintragung bietet umfassenden rechtlichen Schutz der Marke, eine Markennamenregistrierung nicht.
  • Geografische Reichweite: Markennamenregistrierung nur innerhalb eines Bundesstaates, Markeneintragung bundesweit.
  • Erforderliche Unterlagen: Für eine Markeneintragung werden deutlich mehr Dokumente/Nachweise benötigt.
  • Verlängerungsverfahren: Markennamenregistrierungen müssen regelmäßig erneuert werden, Markeneintragungen nach einem spezifischen Verfahren.
  • Prüfungsprozess: Markenanmeldungen durchlaufen einen ausführlichen Prüfungsprozess, Markennamenanmeldungen nicht.
  • Möglichkeit der Übertragung: Eingetragene Marken können leichter übertragen werden als Markennamen.
  • Rechtsgrundlage: Markennamenregistrierungen basieren auf einzelstaatlichem Recht, Markeneintragungen auf Bundesrecht.

Bundesstaaten- vs. Bundesebene

Eine Markennamenregistrierung erfolgt auf Bundesstaatenebene, während eine Markeneintragung auf Bundesebene beim US Patent and Trademark Office (USPTO) beantragt wird.

Umfang der Rechte

Eine Markennamenregistrierung ermöglicht es lediglich, diesen Geschäftsnamen innerhalb des jeweiligen Bundesstaates zu verwenden, gewährt jedoch keine exklusiven Rechte. Eine Markeneintragung hingegen verleiht dem Inhaber die bundesweiten exklusiven Rechte zur Verwendung dieser Marke in Verbindung mit seinen Waren/Dienstleistungen und schützt vor der Verwendung derselben oder ähnlichen Marken durch andere.

Verwendung des ®-Symbols

Das ®-Symbol darf ausschließlich für Marken verwendet werden, die beim USPTO eingetragen sind. Eine bloße Markennamenregistrierung berechtigt nicht zur Verwendung dieses Symbols, sondern nur der Symbole ™ für Marken und ℠ für Dienstleistungsmarken.

Während eine Markennamenregistrierung lediglich die Verwendung eines bestimmten Geschäftsnamens innerhalb eines Bundesstaates ermöglicht, bietet eine Markeneintragung einen umfassenderen, bundesweiten rechtlichen Schutz der Marke als Markenzeichen. Viele Unternehmen registrieren ihren Markennamen sowohl als Markennamen im jeweiligen Bundesstaat als auch als Marke auf Bundesebene.

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