Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU stellt sich für viele britische Unternehmen die Frage nach der künftigen Rechtsform ihrer Niederlassungen in der EU. Die irische Limited Company (Ltd.) ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung der Gesellschafter, vergleichbar mit der deutschen GmbH. Anders als bei britischen Ltds. ist die Situation für irische aufgrund des EU-Verbleibs Irlands eine andere.
In Deutschland
Auch wenn Irland in der EU verbleibt, könnte für irische Ltds. mit Verwaltungssitz in Deutschland die sogenannte „Sitztheorie“ zur Anwendung kommen:
- Eine Ltd. mit nur einem Gesellschafter würde als Einzelunternehmen dieses Gesellschafters behandelt, mit persönlicher Haftung.
- Bei mehreren Gesellschaftern wäre die Ltd. als Personengesellschaft (GbR oder OHG) einzustufen, mit persönlicher und unbegrenzter Haftung der Gesellschafter.
Um die Haftungsbeschränkung beizubehalten, wäre eine Umwandlung in eine deutsche GmbH empfehlenswert. Die Frist dafür endet für bereits bestehende Gesellschaften am 31.12.2025.
Fallbeispiel: Die X Ltd. mit Sitz in Dublin hat eine Zweigniederlassung in München. Sie müsste diese bis Ende 2025 in eine GmbH umwandeln, andernfalls verlieren die Gesellschafter ihre Haftungsbeschränkung.
In Österreich
Irische Ltds. mit Verwaltungssitz in Irland dürften vorerst ihre Rechtskonstruktion beibehalten können. Für jene mit Sitz in Österreich gelten ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland:
- Bei einem Gesellschafter: Einzelunternehmen mit persönlicher Haftung
- Bei mehreren Gesellschaftern: Nicht rechtsfähige GesbR mit persönlicher Haftung aller Beteiligten
Die Umwandlungsfrist in eine österreichische GmbH endet am 30.06.2024. Ein möglicher Fallstrick: Durch die Umwandlung können stille Reserven in der Bilanzaufgedeckt und der Gewinnzuschlag nachversteuert werden müssen.
Andere Optionen und Länder
Neben der Umwandlung gibt es weitere Gestaltungsmöglichkeiten wie die Verlegung des Verwaltungssitzes nach Irland oder die Gründung einer Tochter-Kapitalgesellschaft im Sitzstaat. In den meisten anderen EU-Ländern dürften ähnliche Regeln wie die „Sitztheorie“ greifen, Übergangsfristen variieren jedoch.
In Frankreich endet die Frist zur Umwandlung bereits am 31.12.2023, in den Niederlanden am 30.06.2025. Eine frühzeitige Prüfung der Ausgangssituation und Handlungsoptionen ist ratsam.
Folgende Schritte sind für irische Ltds. zu empfehlen:
- Analyse der aktuellen Rechtsform und wirtschaftlichen Aktivitäten in den EU-Ländern
- Prüfung der länderspezifischen Vorgaben und Fristen
- Bewertung der Umwandlungs-, Verlegungs- oder Neugründungsoptionen
- Eingehende steuerliche und rechtliche Folgeabschätzung
- Umsetzung der gewählten Struktur vor Fristablauf
Durch diese zusätzlichen Details erhalten Unternehmen eine fundiertere Entscheidungsgrundlage. Eine frühzeitige Beauftragung von Experten ist anzuraten, um die komplexen steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Implikationen auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene zu bewältigen.
Haftungsfolgen genauer erläutern
Die Konsequenzen der persönlichen Haftung bei Einzelunternehmen/Personengesellschaften könnten verdeutlicht werden. Z.B. dass im Insolvenzfall das private Vermögen der Gesellschafter zur Schuldentilgung herangezogen werden kann.
Arbeitsrechtliche Aspekte
Für Niederlassungen mit Arbeitnehmern ist auch die arbeitsrechtliche Situation bei einer Umwandlung zu beachten (Übernahme der Beschäftigungsverhältnisse, mögliche Anpassungen der Verträge etc.)
Steuerliche Spezialfälle
Etwa die Behandlung bestehender Verlustvorträge nach einer Umwandlung oder die Übertragung stiller Reserven auf die Privatvermögen der Gesellschafter bei Personengesellschaften.
Grenzüberschreitende Umwandlungen Komplexere Fälle wie die grenzüberschreitende Umwandlung einer irischen Ltd. mit Niederlassung z.B. in Deutschland in eine deutsche GmbH unter Beibehalt der Niederlassung in Irland.
Alternativ-Wege ausführlicher
Die Vor- und Nachteile einer Sitzverlegung oder Neugründung als Alternative zur Umwandlung könnten ausführlicher beleuchtet werden.
Folgen für Holding-Strukturen
Wenn eine Ltd. als Holding für weitere Tochtergesellschaften dient, ergeben sich zusätzliche strukturelle und steuerliche Fragestellungen bei einer Umwandlung.
Checkliste mit Meilensteinen
Eine Checkliste mit konkreten Schritten und Zwischenmeilensteinen für den Umwandlungsprozess, z.B.:
- Beauftragung Berater/Wirtschaftsprüfer
- Ist-Analyse und Szenarienprüfung
- Umwandlungsbeschluss und -plan
- Gläubigerschutzverfahren
- Anmeldung Umwandlung beim Registergericht
- Übertragung Vermögenswerte/Verbindlichkeiten
- Steueranmeldungen
- Vertragsanpassungen mit Dritten etc.
Diese zusätzlichen Details würden die Informationstiefe und den Praxisbezug nochmals deutlich erhöhen. Allerdings wird der Artikel dadurch auch umfangreicher und komplexer. Es gilt die Balance zwischen Detailreichtum und Verständlichkeit zu wahren.
Steuerliche Optimierungsstrategien
Es könnten mögliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen einer Umstrukturierung angesprochen werden, wie:
- Nutzung von Restrukturierungsklauseln zur steuerneutralen Übertragung
- Gestaltung der Anteilsübertragungen zur Vermeidung von Erbschaftssteuer
- Möglichkeiten zur Verrechnung stiller Reserven mit Verlustvorträgen
- Grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen vor der Umwandlung
- Betriebsaufspaltungsmodelle bei übertragenen Immobilienvermögen
Einbindung von Holdingstrukturen
Wenn die irische Ltd. Teil einer Konzernstruktur ist, ergeben sich komplexere Fragestellungen, die vertieft werden könnten:
- Ausgliederung der EU-Aktivitäten in eine neue Holdinggesellschaft?
- Aufspaltung in operative und vermögensverwaltende Gesellschaften?
- Übertragung der Tochtergesellschaften Share Deal vs. Asset Deal?
- Steueroptimierung innerhalb der Holdingstruktur
Unternehmenskaufprozesse berücksichtigen
Für den Fall, dass die irische Ltd. gerade im Prozess eines Unternehmenskaufs/-verkaufs in der EU steht, sind zusätzliche Aspekte relevant:
LLC Gründung durch Experten
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- Auswirkungen auf die Transaktionsstruktur (Share/Asset Deal)
- Übernahme von GmbH oder Verschmelzung der Ltd. auf GmbH
- Steuerliche Berücksichtigung von Kaufpreisanpassungen
- Arbeitnehmeraspekte im Rahmen des Betriebsübergangs klären
Branchenspezifika beachten
In bestimmten Branchen und Sektoren gelten möglicherweise Sonderregelungen, die ebenfalls Beachtung finden müssen, etwa:
- Regulierte Branchen (Banken, Versicherungen etc.)
- Gesellschaften mit reglementierten Assets (Lizenzen, Bewilligungen etc.)
- Besondere aufsichtsrechtliche Anforderungen
- Spezialfälle in der Land- und Forstwirtschaft
Diese zusätzlichen Details vertiefen die Betrachtung weiter in die unternehmerische Praxis und zeigen auf, wie vielschichtig die Thematik bei komplexeren Ausgangssituationen wird. Dabei sollte jedoch der Fokus auf die häufigsten Standardfälle gelegt werden, um eine Überforderung der Leser zu vermeiden.
Grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung
Wenn eine irische Ltd. Arbeitnehmer zwecks Projekt- oder Auftragsdurchführung in andere EU-Länder entsendet, ergeben sich zusätzliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche
Fragestellungen im Zuge einer Umwandlung:
- Anpassung der Arbeitsverträge auf neue Gesellschaftsform
- Klärung der sozialversicherungsrechtlichen Entsendebedingungen
- Möglicherweise Übernahme in lokale Gesellschaft nach Fristablauf?
Datenschutz und IT
Bei einer Rechtsformänderung sind auch datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten wie:
- Anpassung der Verträge mit Datenverarbeitern/Auftragsverarbeitern
- Mitteilung an Betroffene über Änderung des Verantwortlichen
- Prüfung Anpassungsbedarf interner Richtlinien/Dokumentationen
- Überprüfung IT-Sicherheitsvorkehrungen und -zertifizierungen
Immobilienvermögen
Sofern die Ltd. über Immobilienvermögen in der EU verfügt, sind die grunderwerbsteuerlichen und grundbuchrechtlichen Folgen einer Rechtsformänderung zu klären, etwa:
- Auslösung der Grunderwerbsteuer durch Anteilsübertragung?
- Erfordernis der Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Grundbuchamt
- Mögliche Gestaltungen zur Grunderwerbsteuervermeidung
Öffentliche Aufträge/Ausschreibungen
Hat die Ltd. öffentliche Aufträge oder nimmt an Ausschreibungen teil, müssen die Voraussetzungen für die neue Gesellschaftsform geprüft werden, wie:
- Eignungskriterien bzgl. Rechtsform und Haftungssituation
- Auswirkungen auf laufende Projekte/Vergabeverfahren
- Prüfung Referenzprojektanforderungen unter neuem Rechtskleid
Joint Ventures und Konsortien
Wenn die Ltd. in Joint Venture- oder Konsortialstrukturen eingebunden ist, können sich durch die Änderung der Rechtssituation Folgefragen ergeben:
- Anpassung der Konsortial-/JV-Verträge an neue Gesellschaftsform
- Zustimmungserfordernisse der Partner bei Änderung der Rechtssituation
- Prüfung möglicher Nachbesserungsverlangen oder Klauseln zur Ausstiegsoption
Diese zusätzlichen Ergänzungen gehen noch tiefer auf branchenspezifische und einzelfallabhängige Aspekte ein, die je nach Ausgangslage relevant werden können. Sie zeigen die Komplexität der Thematik, machen den Artikel aber auch umfangreicher und kleinteiliger.
Corporate Governance
Aspekte
Bei einer Rechtsformänderung sind auch Fragen der Unternehmensverfassung und Corporate Governance zu klären:
- Anpassung von Gesellschaftsvertrag/Satzung an neue Rechtsform
- Wahl neuer Organe (Geschäftsführung, Aufsichtsgremien etc.)
- Übernahme und Anpassung bestehender Kompetenzregelungen
- Abgrenzung der Leitungs- und Kontrollbefugnisse
- Einbindung der Arbeitnehmervertretungen
Projektmanagement und Budgetierung
Um den Umwandlungsprozess effizient zu steuern, ist eine professionelle Projekt- und Budgetplanung ratsam:
- Einrichtung Projektstruktur mit Rollen und Verantwortlichkeiten
- Erstellung Projektplan mit Arbeitspaketen und Meilensteinen
- Integriertes Fehler- und Änderungsmanagement
- Kontinuierliches Monitoring und Reporting
- Sollten-/Ist-Vergleiche für Kosten und Zeitpläne
Für größere Konzernniederlassungen kann ein ausgefeiltes Projektmanagement den Prozess besser steuern.
Vertragsmanagement und Due Diligence
Im Rahmen der Umwandlung sind alle bestehenden Verträge der Ltd. zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, etwa:
- Klärung bestehender Gestaltungsrechte und Zustimmungserfordernisse
- Anpassung von Vertragsformularen auf neue Gesellschaftsform
- Durchführung einer Due Diligence zu Rechten und Pflichten
- Einbindung Dritter wie Lizenzbehörden bei Übertragung Lizenzen
Integrierte Kommunikationsstrategie
Um alle Stakeholder frühzeitig zu informieren und einzubinden, ist eine integrierte Kommunikationsstrategie zielführend:
- Aufbau zentraler Anlaufstelle für Informationen
- Aktive Ansprache aller Anspruchsgruppen der Gesellschaft
- Begleitung durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Interne Informationskampagnen für Mitarbeiter
- Kontinuierliche Aktualisierung der Kommunikationsmaßnahmen
Diese Ergänzungen gehen noch tiefer auf die Management- und Organisationsebene des komplexen Umwandlungsprozesses ein. Dies dürfte aber vor allem für größere Unternehmenseinheiten höhere Relevanz haben.
Zusammenfassung:
Mit dem Brexit stehen viele irische Ltds. vor der Herausforderung, ihre EU-Niederlassungen in eine neue Rechtsform zu überführen. In den meisten Ländern wie Deutschland und Österreich droht der Verlust der Haftungsbeschränkung, wenn nicht eine Umwandlung z.B. in eine GmbH erfolgt. Die Übergangsfristen variieren je nach Land bis Ende 2025.
Neben der Umwandlungsoption bestehen auch alternative Wege wie die Verlegung des Verwaltungssitzes oder die Neugründung einer Tochtergesellschaft. Jede Option hat rechtliche und steuerliche Implikationen, die eingehend zu prüfen sind. Potenzielle Fallstricke sind der Wegfall von Verlustvorträgen, die Aufdeckung stiller Reserven oder grunderwerbsteuerliche Folgen.
Für Konzernniederlassungen erhöht sich die Komplexität durch grenzüberschreitende Strukturen und Holdinggesellschaften. Hier bieten sich Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung, eine sorgfältige Planung ist jedoch unerlässlich. Auch arbeits-, datenschutz- und branchenspezifische Aspekte sind zu berücksichtigen.
Zur professionellen Umsetzung empfiehlt sich ein strukturiertes Projektmanagement mit integrierter Budgetplanung und kontinuierlichem Monitoring. Eine umfassende Due Diligence zu Verträgen und Vermögenswerten ist anzuraten. Eine durchdachte Kommunikationsstrategie hilft, alle Stakeholder frühzeitig einzubinden.
Insgesamt ist der Umwandlungsprozess für irische Ltds. komplex und erfordert eine intensive rechtliche und steuerliche Vorbereitung. Die frühzeitige Einbindung von Experten ist essentiell, um die Folgen richtig abzuschätzen und die für das Unternehmen optimale Strukturlösung zu finden.