Was ist eine „Non-Domicil-Company“
Einleitung
Individuen und Unternehmen mit Verbindungen zu mehreren Ländern können oft von komplexen steuerlichen Situationen betroffen sein. Einige Länder bieten Konzepte wie die „Non-Domicil-Company“ oder „Non-Dom“ an, die es ermöglichen, Steuervorteile für ausländische Einkünfte und Vermögenswerte zu nutzen.
Unter anderem gibt es folgende Unternehmen mit Non-Dom Status (nicht-inländische, ausländische), die am meisten lukrativ für uns sind: Non-Domizil-Ltd. (Irische Limited Company), Non-Domizil-LLC (Limited Liability Company in den USA).
Dieser Artikel erläutert das Non-Domicil-Konzept in einigen Ländern und erklärt die jeweiligen spezifischen Regeln.
Mechanismen und Voraussetzungen für den Non-Domicil-Status
Um den Status als „Non-Dom“, Nicht-Inländische, Ausländische, oder „Nicht-Einwohner“ zu erreichen und die steuerlichen Vorteile zu maximieren, sind zwei Hauptfaktoren entscheidend. Erstens muss der Direktor nicht im Land ansässig sein, in dem die Firma ihren Hauptsitz hat. Zweitens sollte die Geschäftstätigkeit der Firma außerhalb des Landes ihres Hauptsitzes stattfinden und Einkommen aus dem Ausland generieren. Dabei spielen üblicherweise Faktoren wie Aufenthaltsdauer, Hauptwohnsitz und persönliche Bindungen zum Land eine Rolle. Die Beantragung und der Nachweis des Non-Dom-Status können erforderlich sein, um diesen Status zu erhalten und zu behalten.
Steuerliche Vorteile und Nachteile
Die Gewinne einer irischen Ltd. (Firmenkapital) unterliegen der Körperschaftssteuer, werden jedoch nicht im Aufenthaltsland des Direktors besteuert. Dennoch unterliegen alle Gewinnausschüttungen, die von der Firma auf das Konto des Direktors überwiesen werden, der Einkommensteuer im jeweiligen Wohnsitzland des Direktors. Im Gegensatz dazu unterliegt das Firmenkapital einer US-amerikanischen LLC keiner Körperschaftssteuer, wird jedoch vollständig als Einkommen des Inhabers in seinem Aufenthaltsland mit Einkommensteuer besteuert.
Es ist jedoch unbekannt, ob die Einkommensteuerregelung auf das Kapital einer anonymen US-amerikanischen LLC im Ausland anwendbar ist. Da es für die ausländische Steuerbehörde schwierig ist, so ein Unternehmen einem inländischen Residenten zuzuordnen. Der Inhaber muss möglicherweise sein anonymes Unternehmen selbst zur Einkommensteuer anmelden, insbesondere wenn er keine direkten Überweisungen auf sein Inlandskonto aus der Firma erhält.
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Wichtig dabei ist zu beachten, dass die Gewinne nicht in dem Land erzielt werden dürfen, in dem die Firma ihren Sitz hat.
Der Non-Domicil-Status bietet in der Regel erhebliche Steuervergünstigungen für ausländische Einkünfte und Vermögenswerte. Die genauen Regelungen unterscheiden sich zwar von Land zu Land, aber typischerweise müssen Nicht-Einwohner nur Steuern auf inländische Einkommen und Gewinne entrichten, nicht jedoch auf im Ausland erworbene Mittel.
Internationaler Kontext und Vergleiche
Die Non-Domicil-Konzepte in den verschiedenen Ländern weisen durchaus Ähnlichkeiten auf, wie die Befreiung von Steuern auf ausländische Einkünfte. Jedoch unterscheiden sich die genauen Definitionen, Kriterien und Anwendungsmodalitäten teilweise erheblich. Auch die Einbettung in das internationale Steuerrecht mit Doppelbesteuerungsabkommen spielt eine wichtige Rolle. Ein direkter Ländervergleich zeigt, dass die Vorzüge und Nachteile des Non-Domicil-Status in der Praxis sorgfältig abgewogen werden müssen.
Praktische Anwendungsbeispiele
Um die Umsetzung des Non-Domicil-Konzepts (nicht-inländische, ausländische), zu veranschaulichen, können folgende Beispiele dienen:
- Eine deutsche Person, die eine Limited in Irland besitzt, unterliegt aufgrund ihres Status als „Nicht-Einwohner“ nicht der irischen Einkommensteuer auf Direktoreneinkommen, muss jedoch möglicherweise in Deutschland versteuern. Die Körperschaftsteuer (in Irland) für das Firmenkapital der irischen Limited beträgt 12,5%, aber durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) muss das Unternehmen in Deutschland keine Steuern zahlen.
- Ein britisches Unternehmen mit Sitz in Großbritannien, das jedoch von einem deutschen Direktor geleitet wird. Das Unternehmen selbst wäre als „Non-Dom-Company“ von der britischen Körperschaftssteuer befreit, während der deutsche Direktor seinen Anteil am Unternehmensgewinn in Deutschland versteuern müsste.
- Eine US-amerikanische Limited Liability Company (LLC) mit Sitz in den USA, die von einem deutschen Geschäftsführer geleitet wird. Die LLC selbst wäre als „Non-Domestic LLC, (nicht-inländische, ausländische),“ von der US-amerikanischen Körperschaftsteuer befreit, während der deutsche Geschäftsführer seinen Anteil am Unternehmensgewinn in Deutschland versteuern müsste.
Fazit
Während die Begriffe und spezifischen Regeln in den verschiedenen Ländern variieren, haben viele Länder steuerliche Vorschriften für Individuen und Unternehmen, die nicht als Einwohner oder Ansässige im jeweiligen Land betrachtet werden. Dies ermöglicht es ihnen, von einer reduzierten oder begrenzten Besteuerung ihrer ausländischen Einkünfte zu profitieren. Es ist wichtig, die Steuergesetze und -regelungen regelmäßig zu überprüfen, da sich diese ändern können.
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass die genannten Daten, Steuersätze und Regelungen sich im Laufe der Zeit ändern können. Treffen Sie keine eigenständigen Entscheidungen, ohne sich zuvor von einem Experten für Ihre individuelle Situation beraten zu lassen. Es ist in Ihrem Interesse, stets individuelle Informationen von einem erfahrenen Experten zu erhalten, der Ihre Situation kennt. Diese Informationen sind nur zu Informationszwecken gedacht und fördern keine illegalen Aktivitäten, einschließlich Steuerhinterziehung.