Erbschafts- und Schenkungsteuern
Für Unternehmer und Firmeninhaber stellt die Übertragung des Betriebsvermögens auf die nächste Generation eine bedeutende Herausforderung dar. Hohe Erbschafts- und Schenkungsteuern können den Übergang erheblich erschweren. Durch die Gründung einer Holding-Struktur mit einer irischen Limited Company lässt sich die Steuerlast jedoch deutlich reduzieren.
Vorteile der irischen Holding-Struktur
Der zentrale Vorteil einer irischen Holding-Struktur besteht darin, dass in Irland keine Erbschafts- oder Schenkungsteuer auf die Übertragung von Unternehmensanteilen zwischen einer Holding und ihren Tochtergesellschaften erhoben wird. Lediglich beim späteren Verkauf von Anteilscheinen der irischen Holding durch die Erben fällt die normale Kapitalertragsteuer an.
Funktionsweise der optimierten Struktur
Die optimierte Struktur funktioniert folgendermaßen: Die operativen Geschäftstätigkeiten werden in einer oder mehreren Tochtergesellschaften ausgeübt, deren Anteile vollständig von der irischen Holding-Ltd. gehalten werden. Die Erblasserin oder der Erblasser überträgt oder verschenkt die Anteile an der Holding auf die künftigen Erben. Dabei fällt durch den „Stamp Duty“ eine einmalige Gebühr von 1% des Anteilswerts an, jedoch keine weitere Erbschaftssteuer.
Steuerliche Vorteile für die Erben
Die Erben halten anschließend die Anteile an der steuerlich in Irland ansässigen Holding-Gesellschaft. Dividenden aus den operativen Töchtern können innerhalb der Struktur nach Irland fließen und dort mit nur 12,5% Körperschaftsteuer besteuert werden. Bei der Auszahlung an die Erben als natürliche Personen fällt dann reguläre Einkommensteuer an.
Kapitalertragsteuer beim Exit
Der größte Vorteil zeigt sich jedoch beim späteren Exit, also dem Verkauf der Unternehmensbeteiligungen durch die Erben. Da nur die Anteile an der Holding veräußert werden, greift die niedrigere Kapitalertragsteuer von 33% auf den Veräußerungsgewinn anstelle einer höheren Erbschaftssteuer, die in vielen Ländern über 50% betragen kann.
Doppelbesteuerungsabkommen und rechtliche Aspekte
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Deutschland hat mit mehreren Ländern, darunter auch den USA, Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die sicherstellen, dass Erbschaften und Schenkungen nicht doppelt besteuert werden. Diese Abkommen sind jedoch oft komplex und erfordern eine genaue Kenntnis der jeweiligen Bestimmungen.
Es ist unerlässlich, eine umfassende steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Struktur rechtssicher und optimal aufgesetzt ist. Die Besteuerung hängt stark von der individuellen Situation sowie den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Zusammenfassung
Die Gründung einer irischen Holding bietet Unternehmern und Firmeninhabern eine effektive Möglichkeit, die Erbschafts- und Schenkungsteuerlast erheblich zu reduzieren. Durch die rechtliche Strukturierung und professionelle Beratung können erhebliche Steuerersparnisse erzielt und die finanzielle Sicherheit für die nächste Generation gewährleistet werden. Dies macht die irische Holding zu einer attraktiven Option für die langfristige Vermögensplanung und Nachfolgegestaltung.