Alles, was Sie über das FKAustG – Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz wissen müssen
Das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, kurz FKAustG, ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung. In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über dieses bedeutende Gesetz, seine Funktionsweise und seine Auswirkungen auf Steuerpflichtige und Finanzinstitute.
Was und wofür ist das FKAustG?
Das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) ist ein deutsches Gesetz, das den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen regelt. Es wurde mit dem Ziel eingeführt, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung auf internationaler Ebene effektiv zu bekämpfen.
Das FKAustG verpflichtet deutsche Finanzinstitute dazu, umfassende Daten zu Konten von Personen zu erheben und zu melden, die in teilnehmenden Ländern steuerpflichtig sind. Diese Informationen werden dann zwischen den Steuerbehörden der beteiligten Staaten ausgetauscht.
Gesetzliche Grundlagen und Einführung
Das FKAustG trat am 1. Januar 2016 in Kraft und setzt die EU-Amtshilferichtlinie sowie den von der OECD entwickelten Common Reporting Standard (CRS) in deutsches Recht um. Es bildet die rechtliche Grundlage für den automatischen Informationsaustausch in Deutschland und ist eng mit dem internationalen CRS-Standard verknüpft.
Wie funktioniert das FKAustG?
Die Funktionsweise des FKAustG lässt sich in mehrere Schritte unterteilen:
- Datenerhebung: Deutsche Finanzinstitute sammeln relevante Informationen über Kontoinhaber, die in teilnehmenden Ländern steuerpflichtig sind.
- Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern: Die Finanzinstitute übermitteln diese Daten jährlich bis zum 31. Juli an das Bundeszentralamt für Steuern.
- Internationaler Datenaustausch: Das Bundeszentralamt für Steuern tauscht diese Informationen bis zum 30. September mit den zuständigen Behörden der teilnehmenden Staaten aus.
- Überprüfung durch Steuerbehörden: Die empfangenden Steuerbehörden nutzen die Daten, um die Steuererklärungen ihrer Bürger zu überprüfen und mögliche Unstimmigkeiten aufzudecken.
Teilnehmende Länder und internationale Zusammenarbeit
Über 110 Länder beteiligen sich am automatischen Informationsaustausch nach dem FKAustG. Dazu gehören:
- Alle EU-Mitgliedstaaten
- Viele weitere europäische Länder
- Zahlreiche außereuropäische Staaten
Es ist wichtig zu beachten, dass die Liste der teilnehmenden Länder dynamisch ist und sich jährlich verändern kann. Das Bundeszentralamt für Steuern veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Listen der CRS-Partnerstaaten.
Ein bemerkenswerter Ausnahmefall sind die Vereinigten Staaten von Amerika. Als einziger großer Industriestaat nehmen sie nicht am CRS und damit auch nicht am FKAustG teil. Stattdessen haben die USA ihr eigenes System namens „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) implementiert.
Pflichten für Finanzinstitute
Das FKAustG legt Finanzinstituten umfangreiche Pflichten auf:
- Identifizierung meldepflichtiger Konten: Finanzinstitute müssen Konten identifizieren, die der Meldepflicht unterliegen.
- Datenerhebung: Sie müssen relevante Informationen über Kontoinhaber und Konten sammeln.
- Jährliche Meldung: Bis zum 31. Juli eines jeden Jahres müssen die gesammelten Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.
- Sorgfaltspflichten: Bei bestehenden Konten müssen Finanzinstitute Indizien für eine ausländische Steuerpflicht prüfen.
- Neue Kontoinhaber: Seit 2016 müssen neue Kontoinhaber eine Selbstauskunft zu ihrer steuerlichen Ansässigkeit abgeben.
Auswirkungen auf Kontoinhaber
Für Kontoinhaber hat das FKAustG mehrere Konsequenzen:
- Erhöhte Transparenz: Finanzielle Informationen werden international ausgetauscht, was die Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung einschränkt.
- Selbstauskunftspflicht: Neue Kontoinhaber müssen ihre steuerliche Ansässigkeit offenlegen.
- Datenschutz: Obwohl persönliche Finanzdaten ausgetauscht werden, unterliegen diese strengen Datenschutzbestimmungen.
- Potenzielle Steuernachzahlungen: Bei bisher nicht deklarierten ausländischen Einkünften können Steuernachzahlungen und ggf. Strafen drohen.
FKAustG vs. CRS: Die Unterschiede
Obwohl FKAustG und CRS eng miteinander verbunden sind, gibt es einige wesentliche Unterschiede:
- Rechtsrahmen:
- FKAustG: Deutsches Gesetz
- CRS: Internationaler Standard der OECD
- Anwendungsbereich:
- FKAustG: Spezifisch für Deutschland
- CRS: Wird von über 100 Ländern angewendet
- Funktion:
- FKAustG: Setzt den CRS in deutsches Recht um
- CRS: Bildet die internationale Grundlage für den Informationsaustausch
Das FKAustG kann als die konkrete Umsetzung und Anpassung des CRS an den deutschen Rechtsrahmen verstanden werden.
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Sanktionen bei Verstößen
Um die Einhaltung des FKAustG sicherzustellen, sind Sanktionen vorgesehen:
- Verstöße gegen die Melde- und Sorgfaltspflichten können als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.
- Es drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.
Diese Sanktionen sollen Finanzinstitute dazu anhalten, ihre Pflichten im Rahmen des FKAustG gewissenhaft zu erfüllen.
Kritik und Kontroversen
Trotz seiner Bedeutung für die internationale Steuertransparenz sieht sich das FKAustG auch Kritik ausgesetzt:
- Datenschutzbedenken: Der umfangreiche Austausch persönlicher Finanzdaten wirft Fragen zum Datenschutz auf.
- Ungleiche Beteiligung: Die Nicht-Teilnahme der USA am CRS wird oft als problematisch angesehen.
- Bürokratischer Aufwand: Finanzinstitute beklagen den erhöhten administrativen Aufwand zur Erfüllung der FKAustG-Anforderungen.
- Effektivität: Es wird diskutiert, ob das Gesetz tatsächlich effektiv zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung beiträgt.
Fazit und Ausblick
Das FKAustG stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung globaler Steuertransparenz dar. Es trägt wesentlich dazu bei, Steuerhinterziehung zu erschweren und faire Steuerpraktiken zu fördern. Gleichzeitig stellt es Finanzinstitute vor neue Herausforderungen und wirft wichtige Fragen zum Datenschutz auf.
In Zukunft ist zu erwarten, dass sich der Kreis der teilnehmenden Länder weiter vergrößern wird. Auch eine Weiterentwicklung und Verfeinerung der Regelungen ist wahrscheinlich, um auf neue Herausforderungen und technologische Entwicklungen zu reagieren.
Für Steuerpflichtige und Finanzinstitute bleibt es wichtig, die Entwicklungen im Bereich des internationalen Informationsaustauschs aufmerksam zu verfolgen und sich an die geltenden Vorschriften zu halten.
FAQ zum FKAustG
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG):
1. Was genau ist das FKAustG?
Das FKAustG ist das deutsche Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz. Es regelt den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zwischen Deutschland und anderen teilnehmenden Ländern zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
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2. Wann trat das FKAustG in Kraft?
Das FKAustG trat am 1. Januar 2016 in Kraft.
3. Welche Informationen werden im Rahmen des FKAustG ausgetauscht?
Ausgetauscht werden unter anderem:
- Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer des Kontoinhabers
- Kontonummer
- Jahresendsaldo oder -wert des Finanzkontos
- Gutgeschriebene Kapitalerträge (einschließlich Zinsen und Dividenden)
4. Wer ist vom FKAustG betroffen?
Das FKAustG betrifft hauptsächlich:
- Finanzinstitute in Deutschland (Banken, Versicherungen, etc.)
- Kontoinhaber mit steuerlicher Ansässigkeit in teilnehmenden Ländern
- Deutsche Steuerbehörden
5. Müssen alle Konten gemeldet werden?
Nein, nicht alle Konten werden nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) gemeldet. Es gibt bestimmte Schwellenwerte und Ausnahmen:
Schwellenwerte
- Bestehende Konten natürlicher Personen mit einem Gesamtsaldo oder -wert von höchstens 1 Million USD unterliegen vereinfachten und erweiterten Überprüfungsverfahren
Ausnahmen von der Meldepflicht
- Bestimmte Altersvorsorgekonten sind von der Meldepflicht ausgenommen
- Einlagenkonten mit einem Jahressaldo von höchstens 50.000 USD müssen nicht gemeldet werden, außer bei Einlagenkonten von Rechtsträgern
- Rückkaufsfähige Versicherungsverträge mit einem Barwert von höchstens 50.000 USD sind von der Meldepflicht ausgenommen
Wichtige Hinweise
- Die Schwellenwerte beziehen sich auf den Gesamtsaldo oder -wert aller Konten eines Kontoinhabers bei einem Finanzinstitut
- Finanzinstitute müssen die steuerliche Ansässigkeit des Kontoinhabers erheben und zuordnen, unabhängig davon, ob es sich um eine meldepflichtige Person handelt
- Die Meldepflicht gilt für alle relevanten Konten, die am 1. Januar 2016 oder später bestehen
6. Wie oft findet der Informationsaustausch statt?
Der Informationsaustausch findet jährlich statt. Finanzinstitute müssen bis zum 31. Juli eines Jahres die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln, welches diese dann bis zum 30. September mit den anderen Ländern austauscht.
7. Wie unterscheidet sich das FKAustG vom US-amerikanischen FATCA?
Während das FKAustG auf dem multilateralen CRS-Standard basiert und einen gegenseitigen Informationsaustausch vorsieht, ist FATCA ein US-Gesetz, das primär einseitig die Meldung von Kontoinformationen US-amerikanischer Steuerpflichtiger an die US-Steuerbehörde IRS regelt.
8. Was passiert, wenn ein Finanzinstitut seinen Pflichten nicht nachkommt?
Bei Verstößen gegen die Melde- und Sorgfaltspflichten drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.
9. Kann ich als Kontoinhaber der Weitergabe meiner Daten widersprechen?
Nein, als Kontoinhaber haben Sie kein Widerspruchsrecht gegen die Datenweitergabe im Rahmen des FKAustG, da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt.
10. Wie wird der Datenschutz beim FKAustG gewährleistet?
Die übermittelten Daten unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen. Sie dürfen nur für steuerliche Zwecke verwendet werden und müssen entsprechend geschützt werden. Die Einhaltung des Datenschutzes wird regelmäßig überprüft.