Der globale Banken-Datenaustausch
Common Reporting Standard (CRS) auch bekannt als automatischer Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten, ist ein internationales System zum Austausch von Informationen über Finanzkonten zwischen Steuerbehörden verschiedener Länder. Dieser Prozess wurde initiiert, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Transparenz im Finanzsektor zu erhöhen.
Kooperative CRS Länder 2024
Über 111 Länder und Jurisdiktionen haben sich dem AIA angeschlossen, darunter die meisten OECD-Länder, EU-Mitgliedstaaten und viele weitere Nationen. Einige wichtige Finanzzentren wie die Schweiz, Luxemburg und die Kaimaninseln sind ebenfalls beteiligt.
Teilnehmende Staaten 2024 finale Liste
Download: PDF, 617KB, Datei ist nicht barrierefrei
Nicht beteiligte Länder / Länder ohne CRS
Vereinigte Staaten
- Die USA haben ihre eigenen Steuergesetze und -vorschriften, einschließlich des FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act), der den AIA in einigen Aspekten ähnelt.
- Sie haben sich aufgrund ihrer nationalen Gesetzgebung und potenzieller Doppelbesteuerungsprobleme für amerikanische Staatsbürger bisher geweigert, dem AIA beizutreten.
- Die USA sind zwar nicht Teil des Common Reporting Standard (CRS), jedoch gibt es durch FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) bilaterale Abkommen zum Datenaustausch. Diese Abkommen betreffen ausschließlich private Konten und sind daher nicht relevant für US LLCs und Geschäftskonten ausländischer Bürger. US LLCs gelten als eigenständige juristische Personen und nicht als ausländische Kontoinhaber, weshalb sie von diesen Regelungen nicht betroffen sind.
Russland
-
Russland hat seine eigenen Steuergesetze und hat sich bisher gegen die Teilnahme am AIA entschieden.
-
Russland hat seine eigenen Abkommen zum Steuerinformationsaustausch mit einer Reihe von Ländern, ist aber nicht in den globalen AIA integriert.
Vollständige Liste der Nicht-CRS Länder 2024, nach Regionen
Stand: 13. Juni 2024
Afrika
- Äthiopien
- Benin
- Burkina Faso
- Burundi
- Demokratische Republik Kongo
- Dschibuti
- Eritrea
- Gabun
- Gambia
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Kamerun
- Komoren
- Kongo
- Liberia
- Libyen
- Madagaskar
- Malawi
- Mali
- Mauretanien
- Mosambik
- Namibia
- Niger
- Ruanda
- São Tomé und Príncipe
- Senegal
- Sierra Leone
- Somalia
- Sudan
- Südsudan
- Tansania
- Togo
- Tschad
- Tunesien
- Uganda
- Zentralafrikanische Republik
- Simbabwe
Asien
- Afghanistan
- Bhutan
- Irak
- Iran
- Jemen
- Kambodscha
- Kirgisistan
- Laos
- Mongolei
- Myanmar (Burma)
- Nepal
- Nordkorea
- Philippinen
- Sri Lanka
- Syrien
- Tadschikistan
- Turkmenistan
- Usbekistan
- Vietnam
Europa
- Belarus (Weißrussland)
- Bosnien und Herzegowina
- Russland (aktuell nicht in Swift)
- Ukraine
Nord- und Zentralamerika, Karibik
- El Salvador
- Haiti
- Honduras
- Kuba
- Nicaragua
- Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
Südamerika
- Bolivien
- Paraguay
- Suriname
- Venezuela
Ozeanien
- Fidschi
- Mikronesien
- Palau
- Papua-Neuguinea
- Salomonen
- Timor-Leste
- Tonga
- Tuvalu
Datenschutz
Ausgetauschte Daten
Im Rahmen des AIA werden jährlich Informationen über Finanzkonten wie Kontostände, Zinsen, Dividenden und Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen zwischen den teilnehmenden Ländern ausgetauscht. Die Daten beziehen sich auf Personen mit Wohnsitz in einem anderen Land als dem, in dem das Konto geführt wird.
Rolle der Geldbeträge und Null-Meldungen
Es gibt keine Mindestbetragsgrenze für den Datenaustausch. Sowohl Konten mit hohen Guthaben als auch solche mit einer Null-Bilanz werden gemeldet. Die Finanzinstitute sind verpflichtet, alle meldepflichtigen Konten an die Steuerbehörden ihres Landes zu übermitteln, unabhängig von den Beträgen.
Vorgehen der Finanzämter
Die Finanzbehörden der teilnehmenden Länder erhalten die Kontodaten aus anderen Ländern und können diese mit den Steuererklärungen ihrer Bürger abgleichen. Bei Auffälligkeiten wie nicht deklarierten Auslandskonten können sie weitere Ermittlungen einleiten und gegebenenfalls Steuernachzahlungen sowie Strafzahlungen erheben. Der AIA soll eine effektivere Bekämpfung der Steuerhinterziehung ermöglichen.
USA: Doppelmoral bei Steuerinformationsaustausch?
- Die USA haben den AIA bisher nicht ratifiziert, da sie bereits über ihr eigenes Steuerinformationsaustauschsystem, das Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), verfügen.
-
FATCA verpflichtet ausländische Finanzinstitute, Informationen über Konten von US-Steuerpflichtigen an das IRS (Internal Revenue Service) weiterzugeben.
-
Die USA sind zwar nicht Teil des Common Reporting Standard (CRS), jedoch gibt es durch FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) bilaterale Abkommen zum Datenaustausch. Diese Abkommen betreffen ausschließlich private Konten und sind daher nicht relevant für US LLCs und Geschäftskonten ausländischer Bürger. US LLCs gelten als eigenständige juristische Personen und nicht als ausländische Kontoinhaber, weshalb sie von diesen Regelungen nicht betroffen sind.
-
Kritiker argumentieren, dass die USA einen Doppelstandard anwenden, indem sie von anderen Ländern Informationen fordern, aber selbst nicht an den AIA teilnehmen.
-
Andere Länder, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten, drängen die USA, dem AIA beizutreten, um die internationale Steuertransparenz und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu verbessern.
-
Trotz dieser Kontroversen hat die US-Regierung bisher keine Anzeichen gegeben, dass sie dem AIA beitreten wird. Es bleibt abzuwarten, ob sich dies in Zukunft ändern wird, vor allem im Kontext der zunehmenden internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche.
Diese Liste basiert auf den Informationen aus dem bereitgestellten Dokument von der Offiziellen Website des Bundeszentralamts für Steuern und dem Wissen über weltweit anerkannte Länder. Bitte beachten Sie, dass einige Länder möglicherweise in Verhandlungen stehen oder planen, dem CRS in Zukunft beizutreten. Diese Liste könnte Fehler enthalten. Haben Sie ein Fehler enteckt ? Schreiben Sie uns: Kontakt
Was wird beim globalen Banken-Datenaustausch gemeldet?
Liste der meldepflichtigen Kontodaten im Rahmen des automatischen Bankendatenaustauschs (CRS)
- Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat und Steueridentifikationsnummer des Kontoinhabers
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Kontonummer und Name der Bank oder des Finanzinstituts
- Kontostand und Summe der Gutschriften im aktuellen Kalenderjahr
- Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden) und Einkünfte aus bestimmten Versicherungsverträgen
- Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen
Werden auch Konten mit einem Guthaben von Null gemeldet?
Im Rahmen des Common Reporting Standard (CRS) werden grundsätzlich auch Informationen über Konten mit einem Guthaben von Null ausgetauscht. Allerdings gibt es einige Besonderheiten:
Meldepflicht für Nullkonten
Konten mit einem Saldo von 0 sind grundsätzlich meldepflichtig, sofern sie nicht geschlossen wurden. Dies dient der lückenlosen Überwachung und verhindert potenzielle Steuerhinterziehung.
Ausnahmen für bestimmte Kontoarten
Es gibt Ausnahmen für bestimmte Kontenarten. Zum Beispiel können inaktive Konten oder Konten mit sehr geringen Salden unter bestimmten Umständen von der Meldepflicht ausgenommen sein.
Relevanz der Kontobewegungen
Auch wenn ein Konto zum Stichtag einen Nullsaldo aufweist, können die Kontobewegungen während des Berichtszeitraums relevant sein. Insbesondere wird die Summe der Gutschriften im aktuellen Kalenderjahr gemeldet.
Zweck der umfassenden Berichterstattung
Die Meldung von Nullkonten hilft, ein vollständiges Bild der finanziellen Situation eines Steuerpflichtigen zu erhalten und mögliche Steuervermeidungsstrategien aufzudecken.
Zusätzlich könnte Sie interessieren: Gibt es noch Bankgeheimnis ?
Schlussfolgerung
Der globale Banken-Datenaustausch, auch bekannt als Automatischer Informationsaustausch (AIA), ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Steigerung der Transparenz im Finanzsektor. Während über 100 Länder dem AIA beigetreten sind, bleiben einige bedeutende Akteure wie die USA außen vor, was zu Kritik an einem potenziellen Doppelstandard führt. Trotz dieser Kontroversen bleibt die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche ein wichtiges Ziel für die globale Gemeinschaft. Sie können ein Anonymes LLC Unternehmen mit ein Bankkonto eröffnen, sprechen Sie uns an.
Quellen:
Teilnehmende Staaten 2024 finale Liste
Offizielle Website des Bundeszentralamts für Steuern
PDF, 617KB, Datei ist nicht barrierefrei
Finale Liste der teilnehmenden Staaten
Stand: 13. Juni 2024