Das Problem der single-member LLC in Europa
Eine non-domestic single-member LLC kann für den EU-Gründer in seinem Heimatland durchaus steuerliche Herausforderungen mit sich bringen (Steuerfalle):
- Steuerliche Transparenz: In den USA wird eine single-member LLC standardmäßig als „disregarded entity“ behandelt. Dies bedeutet, dass sie für US-Steuerzwecke steuerlich transparent ist und in den USA gar nicht besteuert wird (Exempt LLC). Erklärung „Disregarded Entity“: Eine „Disregarded Entity“ ist ein Unternehmen, das für US-Steuerzwecke nicht als separate Einheit betrachtet wird. Bei einer Single-Member LLC bedeutet dies, dass alle Einkünfte und Ausgaben direkt dem Eigentümer zugerechnet werden, als ob das Unternehmen gar nicht existieren würde. Der Eigentümer meldet alle Geschäftsaktivitäten der LLC auf seiner persönlichen Steuererklärung an.
- Unterschiedliche Behandlung: Das Problem entsteht, wenn das EU-Heimatland die LLC anders klassifiziert als die USA. Zum Beispiel könnte sie als Kapitalgesellschaft eingestuft werden, wodurch alle Steuern im Heimatland anfallen, die auch sonst für normale einheimische Kapitalgesellschaften gelten.
- Mögliche Doppelbesteuerung: Wenn das Heimatland die LLC als Kapitalgesellschaft einstuft, könnte dies zu einer Doppelbesteuerung führen, bei der sowohl die LLC als auch der Eigentümer Steuern zahlen müssen.
- Komplexe Steuererklärungen: Der EU-Gründer muss möglicherweise komplexe Steuererklärungen in beiden Ländern abgeben.
- CFC-Regeln: Viele EU-Länder haben Controlled Foreign Corporation (CFC) Regeln, die dazu führen können, dass Gewinne der LLC im Heimatland besteuert werden, auch wenn sie nicht ausgeschüttet wurden.
- Quellensteuer: Je nach Doppelbesteuerungsabkommen können Quellensteuern auf Zahlungen aus den USA anfallen.
- Verrechnungspreise: Bei Transaktionen zwischen der LLC und verbundenen Unternehmen im EU-Heimatland können Verrechnungspreisregeln zu beachten sein.
Unser Ziel
Wir wollen wissen, wie ist es möglich, eine LLC legal zu gründen und alle Vorteile der LLC, einschließlich beschränkter Haftung und steuerlicher EU-Vorteile, zu genießen. Ein Unternehmen, ähnlich wie eine Körperschaft, jedoch ohne Körperschafts- und Gewerbesteuer in den USA und in EU.
Ist Corporation eine Lösung?
Viele Kanzleien schlagen vor, eine Corporation zu gründen, was sinnvoll erscheint, wenn das gesamte Einkommen der Firma in Steuern umgewandelt werden soll. Doppelbesteuerung, nein Danke! . Einige „Experten“ behaupten, dass eine Corporation eine bessere und streitfreie Lösung sei, da eine Single-Member LLC ohne Substanz in den USA in der EU als Kapitalgesellschaft angesehen wird und zu Streit führen kann. Aber ist das wirklich eine Lösung?
Glauben Sie nicht den Kanzleien, die eine Corporation anbieten!
Wenn ein EU-Bürger eine US Corporation gründet, ergeben sich folgende wichtige Punkte:
- Die US Corporation wird in der EU in der Regel als eigenständige Kapitalgesellschaft angesehen.
- Gewinne unterliegen zunächst der US-Körperschaftssteuer (derzeit 21% auf Bundesebene).
- Ausgeschüttete Dividenden werden im EU-Heimatland des Gründers als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert.
- CFC-Regeln könnten zur Anwendung kommen.
- Verrechnungspreisregeln müssen beachtet werden.
- Es besteht ein Betriebsstättenrisiko in der EU.
- Der EU-Gründer muss seine Beteiligung an der US Corporation offenlegen.
Was ist also die richtige Lösung?
Um in der EU als Partnership (Personengesellschaft) angesehen zu werden, sollte in den USA eine LLC (Limited Liability Company) gegründet werden, die für steuerliche Zwecke als Partnership behandelt wird. Konkret bedeutet das:
- Gründen Sie eine mehrgliedrige LLC (multi-member LLC) in den USA.
- Verzichten Sie auf die Wahl zur Besteuerung als Corporation.
- Wählen Sie eine member-managed LLC-Struktur.
- Achten Sie darauf, dass die Übertragbarkeit von Anteilen eingeschränkt ist.
- Gesellschaftsvertrag einreichen in den USA und in dem Steuersitz
Der Gesellschaftsvertrag für richtige LLC-Einordnung
Der Gesellschaftsvertrag (Operating Agreement) der Firma legt wichtige Aspekte fest, wie:
- Übertragbarkeit von Anteilen
- Partnership-Struktur
- Mitgliederliste
- Gewinnverteilung und viele andere wichtige Punkte.
Aufgrund der Komplexität und Wichtigkeit des Gesellschaftsvertrags für die richtige steuerliche Einordnung der LLC gibt es zu diesem Thema einen separaten Artikel. Dieser geht detailliert auf alle relevanten Aspekte ein, die im Gesellschaftsvertrag berücksichtigt werden müssen, um die gewünschte steuerliche Behandlung in der EU zu erreichen.
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Und wenn man alles richtig gemacht hat, dann wird keine Körperschaft- und Gewerbesteuer fällig
Bei korrekter Strukturierung einer non-domestic mehrgliedrigen LLC ohne Substanz in den USA, die von EU-ansässigen Bürgern gegründet wurde und in der EU als Personengesellschaft anerkannt wird:
- Haftung bleibt beschränkt
- US-Besteuerung:
- EU-Besteuerung:
- Die LLC wird als Personengesellschaft anerkannt
- Besteuerung erfolgt auf Ebene der Gesellschafter (EU-Bürger)
- Besteuerung der EU-Gründer:
- Nur die persönliche Einkommensteuer der Gründer in ihren EU-Heimatländern wird fällig
- Die Gewinne der LLC werden den Gesellschaftern direkt zugerechnet
Wichtig zu beachten:
- Die genaue steuerliche Behandlung kann je nach spezifischem EU-Land variieren
- CFC-Regeln könnten zur Anwendung kommen
- Die Gründer müssen ihre Beteiligung an der LLC und die daraus resultierenden Einkünfte offenlegen
- Die LLC sollte keine wesentliche Geschäftstätigkeit in den USA ausüben (ETBUS)
Diese Struktur ist absolut legal und im Einklang mit dem EU-Steuergesetz. Sie ermöglicht es, dass in der Regel nur die Einkommensteuer der Gründer in ihren EU-Heimatländern fällig wird.
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