LLC Besteuerung in Deutschland und EU

Bei einer LLC mit Betriebsstätte in der EU: Einkommensteuer oder Besteuerung wie bei GmbH?

Wenn ein Inhaber einer LLC eine Betriebsstätte in der EU hat, hängt die Besteuerung davon ab, wie die LLC in Deutschland steuerlich eingestuft wird.

Einstufung als Personengesellschaft

Wenn die LLC z.B. in Deutschland als Personengesellschaft behandelt wird, muss der Inhaber nur Einkommensteuer auf seinen Gewinnanteil aus der LLC zahlen. Die Besteuerung erfolgt dann wie bei einer Personengesellschaft (z.B. OHG oder KG) in Deutschland.

Einstufung als Kapitalgesellschaft

Wenn die LLC jedoch in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird, unterliegt sie der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer wie eine GmbH. In diesem Fall wird der Inhaber auf Ausschüttungen aus der LLC besteuert, ähnlich wie bei einer GmbH.

Die steuerliche Einstufung der LLC in Deutschland hängt maßgeblich von den Regelungen im Operating Agreement (Gesellschaftsvertrag) ab. Daher ist es wichtig, dieses sorgfältig zu gestalten und mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

 


Erweiterte Zusammenfassung (Deutschland als Beispiel):

Anerkennung einer LLC als Einzelunternehmen in Deutschland

Eine Einzelmitglied LLC (Limited Liability Company) kann in Deutschland nicht als Einzelunternehmen anerkannt werden. Hier sind die Gründe:

  1. Rechtsform der LLC:
    • Eine LLC ist eine eigenständige juristische Person.
  2. Steuerliche Behandlung:
  3. Deutsche Steuerbehörden:
    • Die deutschen Steuerbehörden betrachten eine LLC als eigenständiges Steuersubjekt, entweder als Kapitalgesellschaft oder als Personengesellschaft, aber nicht als Einzelunternehmen. Anerkennung als Personengesellschaft erfordert spezifische vertragliche Gestaltungen.
  4. Gesellschaftsvertrag:
    • Bei nur einem Gesellschafter bleibt die LLC eine eigenständige juristische Person und kann nicht als Einzelunternehmen qualifiziert werden.

 


 

LLC Besteuerung: Einkommensteuer für deutschen Direktor einer LLC

So wird LLC in Deutschland als Einzelunternehmen anerkannt und ist in den USA steuerfrei!

Um als deutscher Direktor einer LLC nur Einkommensteuer in Deutschland zu zahlen, müssen folgende Schritte beachtet werden:

  1. Steuerliche Einordnung der LLC:
    • Die LLC muss als Personengesellschaft anerkannt werden, sie sollte darum als Multi-Member LLC angemeldet werden. Der Gesellschaftsvertrag muss entsprechend gestaltet werden (Übertragbarkeit der Anteile, Lebensdauer, Gewinnzuteilung, dezentrale Geschäftsführung).
  2. Steuerliche Behandlung in den USA:
    • LLC als Personengesellschaft oder „Disregarded Entity“ (Gewinne werden dem Gesellschafter zugerechnet) behandeln. Nutzung des „Check-the-Box“-Verfahrens (IRS-Formular 8832) – und muss KEINE Steuern in den USA zahlen.
  3. Vermeidung einer US-Betriebsstätte:
  4. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):
  5. Anmeldung und Offenlegung:
    • Beteiligung an der LLC beim deutschen Finanzamt anmelden.
  6. Einkommensteuererklärung:
  7. Professionelle Beratung:
    • Konsultation eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts.

 


 

Vorteile der Einordnung einer LLC als Personengesellschaft in Deutschland

Die Einordnung einer LLC als Personengesellschaft bietet mehrere steuerliche Vorteile:

  1. Vermeidung der Doppelbesteuerung:
    • Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet und nur auf deren Ebene besteuert.
  2. Transparente Besteuerung:
    • Gewinne der LLC werden den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet und in deren persönlicher Einkommensteuererklärung deklariert.
  3. Verlustverrechnung:
    • Verluste der LLC können mit anderen Einkünften der Gesellschafter verrechnet werden.
  4. Keine Körperschaftsteuer:
    • Keine separate Körperschaftsteuer auf Unternehmensebene.
  5. Vereinfachte Gewinnentnahme:
    • Entnahme von Gewinnen ohne formelle Ausschüttungsbeschlüsse.
  6. Flexibilität bei der Gewinnverteilung:
    • Gewinnverteilung kann im Gesellschaftsvertrag frei bestimmt werden.
  7. Progressionsvorbehalt:
    • Unter bestimmten Umständen können die Einkünfte aus der LLC aus der deutschen Bemessungsgrundlage ausgenommen werden.

 


 

Gibt es wirklich Selbständigensteuer auf Gewinne der LLC?

Ja, die Selbständigensteuer (Self-Employment Tax) gilt für die Gewinne einer LLC, jedoch nicht für eine Exempt-LLC (Non-Domestic). Wenn Sie einen US-Partner haben oder eine physische Präsenz in den USA aufbauen und die LLC in eine inländische LLC umwandeln, wird diese Steuer fällig. Der aktuelle Satz beträgt etwa 15 % auf das LLC-Einkommen, zusätzlich zu anderen Steuern, die je nach Bundesstaat variieren.

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Detaillierte Informationen zur Selbständigensteuer auf Gewinne der LLC

Umstände, unter denen ein EU-Bürger der Selbständigensteuer auf Gewinne einer LLC unterliegen könnte:

  1. Präsenz und wirtschaftliche Substanz in den USA:
    • Die Selbständigensteuer könnte anfallen, wenn:
      • Die LLC eine physische Präsenz oder wirtschaftliche Substanz in den USA hat.
      • Die Einkünfte der LLC als „effektiv verbunden“ mit US-Geschäftsaktivitäten gelten.
      • Ein Gesellschafter US-Bürger ist

Wann unterliegt eine US-LLC keiner Selbständigensteuer in den USA?

  • Wenn die LLC zu 100 % im Besitz von Nicht-US-Bürgern ist und keine US-Präsenz oder wirtschaftliche Substanz hat, unterliegt sie nicht der US-Selbständigensteuer.
  • Dies gilt, wenn die LLC für US-Steuerzwecke als Personengesellschaft (Partnership) oder Einzelunternehmen (Multimember-LLC) behandelt wird.
  • Ebenso gilt es, wenn die Option „Check-the-Box“ gewählt wurde, um die LLC als Personengesellschaft zu behandeln.

 


Hinweis: Achten Sie darauf, dass Anwälte oft nur teilweise oder nicht auf Ihre spezielle Situation zugeschnittene Informationen auf deren Websites geben, was zu Verwirrung führen kann.

 


Steuerliche Behandlung in Deutschland

In Deutschland ansässige Gesellschafter einer LLC können unterschiedlich besteuert werden. Der Bundesfinanzhof stufte mit einem Urteil vom 20. August 2008 ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen aus dem März 2004 als grundlegend ein und verwarf damit ein Urteil des Finanzgerichtes Baden-Württemberg.

Das Ministerium begründet in diesem Schreiben vom 19. März 2004 ausführlich, dass über jede einzelne LLC, unabhängig ihrer Einordnung in den USA, anhand aller tatsächlichen Sachverhalte entschieden werden muss, wie sie gegebenenfalls im Steuerrecht Deutschlands einzuordnen ist. (Unsere Anmerkung: hier ist der Gesellschaftsvertrag von großer Bedeutung)

Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. März 2004 besagt in einfachen Worten, dass jede Limited Liability Company (LLC) individuell betrachtet werden muss, um festzustellen, wie sie nach deutschem Steuerrecht behandelt wird. Die Entscheidung darüber, ob eine LLC als steuerlich transparent oder intransparent gilt, hängt von den tatsächlichen Umständen und der Struktur der LLC ab, nicht allein von ihrer rechtlichen Einordnung in den USA. Dies bedeutet, dass für jede LLC eine gesonderte Prüfung erforderlich ist, um ihre steuerliche Behandlung in Deutschland festzulegen.

Eine LLC kann demnach von den USA als Personengesellschaft und von Deutschland als Kapitalgesellschaft behandelt werden, von den USA als Kapitalgesellschaft und von Deutschland als Personengesellschaft oder von beiden Seiten gleich. Einerseits kann beispielsweise der Gewinn der LLC eine Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer sein und andererseits nur Gewinnausschüttungen mit Quellensteuer der USA. Hinzu kommen unterschiedliche Auswirkungen zwischenstaatlicher Abkommen.

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Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass die genannten Daten, Steuersätze und Regelungen sich im Laufe der Zeit ändern können. Treffen Sie keine eigenständigen Entscheidungen, ohne sich zuvor von einem Experten für Ihre individuelle Situation beraten zu lassen. Es ist in Ihrem Interesse, stets individuelle Informationen von einem erfahrenen Experten zu erhalten, der Ihre Situation kennt. Diese Informationen sind nur zu Informationszwecken gedacht und fördern keine illegalen Aktivitäten, einschließlich Steuerhinterziehung.

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