In diesem Artikel betrachten wir verschiedene Aspekte des Bankgeheimnisses und die Gründe für dessen Aufhebung in mehreren Ländern weltweit.
Vorsicht beim Lesen von Informationen im Internet
Seien Sie vorsichtig beim Lesen von Informationen auf Webseiten ohne Datumsanzeige, da diese stark veraltet sein können. Die CRS-Mitgliedsländerliste ändert sich jährlich.
Die neue eiserne Hand der Finanzbehörden AMLA, soll bald alle Möglichkeiten zur Optimierung des Kapitals aus EU schaffen.
Finale Liste der teilnehmenden Staaten (Die CRS-Mitgliedsländerliste)
PDF, 617KB, Datei Stand: 13. Juni 2024
Gibt es Bankgeheimnis in Europa?
Das Bankgeheimnis in Europa existiert, jedoch ist es nicht absolut und wird zunehmend eingeschränkt. Vor allem durch die Zusammenarbeit der EU-Staaten im Rahmen des CRS (Common Reporting Standard) und der OECD-Initiativen wird der Austausch von Finanzinformationen stark vorangetrieben. Deutschland spielt hier eine führende Rolle.
Bankgeheimnis: Welche Kontoinformationen sind geschützt?
In Zeiten von steigendem globalen Druck auf Transparenz und Steuerkonformität spielt das Bankgeheimnis eine immer wichtigere Rolle. Doch welche Kontoinformationen sind tatsächlich geschützt, und in welchen Ländern gilt noch ein starkes Bankgeheimnis?
Der Common Reporting Standard (CRS), der von der OECD ins Leben gerufen wurde, hat das Bankgeheimnis in vielen Ländern erheblich geschwächt. Der CRS verpflichtet Banken weltweit, Kontodaten ihrer Kunden zu sammeln und an die Steuerbehörden des jeweiligen Wohnsitzlandes weiterzugeben. Diese Maßnahme soll vor allem der Bekämpfung von Steuerhinterziehung dienen.
Welche Informationen werden ausgetauscht:
Im Rahmen des Common Reporting Standard (CRS) werden verschiedene Kontoinformationen zwischen den teilnehmenden Ländern ausgetauscht, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Zu den ausgetauschten Informationen gehören:
- Name und Adresse des Kontoinhabers
- Ansässigkeitsstaat und Steueridentifikationsnummer
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Kontonummer und Name der Bank oder des Finanzinstituts
- Kontostand und Summe der Gutschriften im aktuellen Kalenderjahr
- Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, und Einkünfte aus bestimmten Versicherungsverträgen
- Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen
Im Rahmen des Common Reporting Standard (CRS) werden grundsätzlich auch Informationen über Konten mit einem Guthaben von 0 ausgetauscht. Dabei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten:
- Meldepflicht für Nullkonten:
Konten mit einem Saldo von 0 sind grundsätzlich meldepflichtig, sofern sie nicht geschlossen wurden. Dies dient der lückenlosen Überwachung und soll potenzielle Steuerhinterziehung verhindern. - Ausnahmen für bestimmte Kontoarten:
Es gibt Ausnahmen für bestimmte Arten von Konten. Beispielsweise können inaktive Konten oder Konten mit sehr geringen Salden unter bestimmten Umständen von der Meldepflicht ausgenommen sein. - Relevanz der Kontobewegungen:
Auch wenn ein Konto zum Stichtag einen Nullsaldo aufweist, können die Kontobewegungen während des Berichtszeitraums relevant sein. Insbesondere die Summe der Gutschriften im aktuellen Kalenderjahr wird im Rahmen des CRS gemeldet. - Zweck der umfassenden Berichterstattung:
Die Meldung von Nullkonten dient dazu, ein vollständiges Bild der finanziellen Situation eines Steuerpflichtigen zu erhalten und mögliche Steuervermeidungsstrategien aufzudecken.
Die Informationen werden von den Finanzinstituten im Ursprungsland erhoben und an die zuständigen Steuerbehörden weitergeleitet, die sie dann an die Steuerbehörden des Wohnsitzstaates des Kontoinhabers übermitteln.
Länder mit Bankgeheimnis, durch die Nichtteilnahme am CRS:
Trotz der weitreichenden Implementierung des CRS gibt es einige Länder, die nicht teilnehmen und somit nach wie vor ein gewisses Maß an Bankgeheimnis bieten. Hier sind einige dieser Länder und was sie in puncto Bankgeheimnis bieten:
- Armenien: Hier bietet das Bankensystem nach wie vor hohen Schutz für Kontoinformationen. Die Zinssätze sind attraktiv, und die Kontoeröffnung ist unkompliziert.
- Botswana: In diesem stabilen afrikanischen Land sind die Bankensysteme robust und bieten ein hohes Maß an Diskretion, obwohl die Infrastruktur gut entwickelt ist.
- Dominikanische Republik: Diese Karibiknation bietet eine Vielzahl von Bankdienstleistungen, die nicht in den CRS fallen, und ermöglicht es somit, ein hohes Maß an Privatsphäre zu bewahren.
- Georgien: Obwohl Georgien ab 2023 am CRS teilnimmt, bieten einige Banken nach wie vor starke Datenschutzmaßnahmen, insbesondere bei älteren Konten.
- Guatemala: Obwohl nicht das sicherste Land, bieten die dortigen Banken in Bezug auf den CRS eine gute Alternative für Menschen, die Datenschutz schätzen.
- Kambodscha: Dieses asiatische Land hat sich in den letzten Jahren zu einem aufstrebenden Finanzplatz entwickelt, der auch ohne CRS viel Kapital anzieht.
- Nordmazedonien: Mit einem wirtschaftsfreundlichen Klima und einem wachsenden Bankensektor bietet Nordmazedonien eine weitere Option für jene, die dem CRS entgehen möchten.
- Philippinen: Die Philippinen bieten durch ihr Bankensystem ebenfalls eine hohe Diskretion, hauptsächlich da sie bisher nicht vollständig in den CRS integriert sind.
- Vereinigte Staaten: Die USA sind vielleicht der prominenteste Nicht-CRS Staat. Ironischerweise haben die USA zwar das FATCA eingeführt, das zum einseitigen Austausch von Bankdaten führt (US-LLC Bankkonten sind nicht betroffen vom bilateralen FATCA Abkommen), aber selbst nehmen sie nicht am CRS teil. Besonders in Staaten wie Wyoming und Nevada können Kunden von einem robusten Bankgeheimnis profitieren.
Befreiung vom Bankgeheimnis in Deutschland
Das Bankgeheimnis in Deutschland ist seit Jahren einem schleichenden Rückbau unterworfen. Bereits seit 2017 können Behörden über das automatische Kontenabrufverfahren Informationen zu Bankkonten und Schließfächern erhalten. Im Zuge von Ermittlungen oder auf richterliche Anordnung kann das Bankgeheimnis aufgehoben werden.
Ist der Inhalt der Schließfächer in den deutschen/europäischen Banken geheim?
Das Bankgeheimnis in Deutschland und Europa bietet zwar einen gewissen Schutz für Schließfachinhalte, ist aber nicht absolut. Die Inhalte von Schließfächern sind unter bestimmten Umständen für Behörden zugänglich, besonders bei strafrechtlichen Ermittlungen oder Verdacht auf Steuerhinterziehung.
Wie schützen Banken die Inhalte der Schließfächer?
Deutsche Banken sind gesetzlich verpflichtet, Schließfächer und deren Inhalte zu schützen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie bei richterlichen Anordnungen oder Ermittlungen, bei denen der Inhalt eines Schließfachs offengelegt werden kann.
Wie wird das Bankgeheimnis im Strafverfahren umgesetzt?
Im Strafverfahren ist das Bankgeheimnis stark eingeschränkt. Bankmitarbeiter haben kein Zeugnisverweigerungsrecht und sind verpflichtet, vor Gericht auszusagen. Auch Durchsuchungen und Beschlagnahmungen sind möglich, jedoch in der Regel nur mit einem richterlichen Beschluss.
Gibt es Ausnahmen beim Bankgeheimnis für Schließfächer?
Ja, das Bankgeheimnis für Schließfächer kann unter bestimmten Umständen aufgehoben werden, insbesondere bei strafrechtlichen Ermittlungen oder im Todesfall des Schließfachinhabers.
Wie funktioniert die Sicherung von Schließfächern in deutschen Banken?
Die Sicherung von Schließfächern in deutschen Banken erfolgt durch vertragliche Vereinbarungen, technische Sicherheitsmaßnahmen und rechtliche Rahmenbedingungen, die den Zugang Dritter beschränken sollen.
Kann die Polizei den Inhalt eines Schließfachs ohne Gerichtsbeschluss sehen?
Nein, die Polizei benötigt in der Regel einen Gerichtsbeschluss, um den Inhalt eines Schließfachs zu durchsuchen. Es sei denn, es besteht akute Gefahr im Verzug.
Welche Banken bieten die besten Schutzbedingungen für Schließfächer an?
Private Schließfachanbieter bieten oft mehr Diskretion und Schutz als traditionelle Banken, da sie bankenunabhängig arbeiten und weniger Meldepflichten unterliegen.
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